Partizipation
Partizipation muss dem Individuum angemessen sein und sie muss ernst gemeint sein.
Wenn wir sagen: Nutzer_innen, also zumeist Laien, entwickeln und bauen ein Spielgerät unter unserer Anleitung, so müssen sie sich in dem Gerät wiederfinden und die "gesichtgebenden" Arbeiten selbst geleistet haben.
Somit müssen wir auf der einen Seite damit leben, dass ein Spielgerät nicht unseren Bildern im Kopf entspricht und gleichzeitig dafür sorgen, dass es gut wird.
Dieser hohen Kunst haben wir uns verschrieben, dieses Risiko tragen wir.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden passen wir Art und Grad der Partizipation an die Möglichkeiten und Unterschiedlichkeit der Menschen mit denen wir arbeiten an. Während die eine Person einen technische Plan bereit schnell versteht, passiert bei einem anderen Teilnehmenden die Mitbestimmung erst mit den Händen und dem Herzen wenn gebaut wird. Wir glauben damit viele Menschen auf ihre persönliche Art am Projekt beteiligen zu können.
Unsere Projekte bleiben auch an den Stellen partizipativ, wo andere sich auf Fachfirmen zurückziehen.
Durch die Übergabe von Knowhow, hochwertigen Maschinen und Werkzeugen und bestem Material entwickeln wir die Nutzer zu verantwortungsvollen Teilhabenden, erweitern ihre Qualifikationen und ihr Selbstvertrauen.
Sie werden zu Stakeholdern ihres Projekts - Beteiligung auf die Spitze getrieben!
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention)
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig dazu ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
(Artikel 12,1 der UN-Kinderrechtskonvention)
Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
(§ 9 SGB VIII)
Die hessische Gemeindeordnung sieht vor:
Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendliche berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
(§ 4c HGO
Partizipation: Eine Haltung
Partizipation ermöglicht Allen sich zu beteiligen.
Am Anfang steht ein „gemeinsames“ Ziel, eine Vision, wohin es gehen könnte.
Für einen gelingenden Partizipationsprozess braucht es Vertrauen, Offenheit, Konfliktfähigkeit,
Geduld, Transparenz und Fehlerfreundlichkeit.
Es ist hilfreich mit überschaubaren Projekten zu starten und zu üben.
In vielen unserer Projekte gelingt es bereits diese Werte in Teilen erlebbar zu machen und weiter zu tragen.
Uns ist jedoch bewusst, dass es ein langer Weg ist diese Grundgedanken stets begleitend mitzudenken
und ein noch weiterer Weg auch danach zu handeln.
Wir arbeiten daran!