Partizipation 

Partizipation muss dem Individuum angemessen sein und sie muss ernst gemeint sein.

 

Wenn wir sagen: Nutzer_innen, also zumeist Laien, entwickeln und bauen ein Spielgerät unter unserer Anleitung, so müssen  sie  sich in dem Gerät wiederfinden und die "gesichtgebenden" Arbeiten selbst geleistet haben.

Somit müssen wir auf der einen Seite damit leben, dass ein Spielgerät nicht unseren Bildern im Kopf entspricht und gleichzeitig dafür sorgen, dass es gut wird.

Dieser hohen Kunst haben wir uns verschrieben, dieses Risiko tragen wir.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden passen wir Art und Grad der Partizipation an die Möglichkeiten und Unterschiedlichkeit der Menschen mit denen wir arbeiten an. Während  die eine Person einen technische Plan bereit schnell versteht, passiert bei einem anderen Teilnehmenden die Mitbestimmung erst mit den Händen und dem Herzen wenn gebaut wird. Wir glauben damit viele Menschen auf ihre persönliche Art am Projekt beteiligen zu können.

 

 

Unsere Projekte bleiben auch an den Stellen partizipativ, wo andere sich auf Fachfirmen zurückziehen.

Durch die Übergabe von Knowhow, hochwertigen Maschinen und Werkzeugen und bestem Material entwickeln wir die Nutzer zu verantwortungsvollen Teilhabenden, erweitern ihre Qualifikationen und ihr Selbstvertrauen.

Sie werden zu Stakeholdern ihres Projekts - Beteiligung auf die Spitze getrieben!

 

 

 Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

 (Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention)

 

Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig dazu ist, sich eine eigene Meinung zu  bilden,  das  Recht  zu,  diese  Meinung  in  allen  das  Kind  berührenden Angelegenheiten  frei  zu  äußern,  und  berücksichtigen  die  Meinung  des  Kindes angemessen  und  entsprechend  seinem  Alter  und  seiner  Reife.

 (Artikel 12,1 der UN-Kinderrechtskonvention)

Kinder und Jugendliche sind  entsprechend  ihrem  Entwicklungsstand  an  allen  sie  betreffenden  Entscheidungen  der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.

 (§ 9 SGB VIII)

 

Die hessische Gemeindeordnung sieht vor:

Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendliche berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. 

 (§ 4c HGO

 

 

Partizipation: Eine Haltung 

 

Partizipation ermöglicht Allen sich zu beteiligen. 

  • privat und beruflich 
  • regional und global 

Am Anfang steht ein „gemeinsames“ Ziel, eine Vision, wohin es gehen könnte. 

Für einen gelingenden Partizipationsprozess braucht es Vertrauen, Offenheit, Konfliktfähigkeit,

Geduld, Transparenz und Fehlerfreundlichkeit.  

Es ist hilfreich mit überschaubaren Projekten zu starten und zu üben. 

Umsetzung Zukunft Mitentscheiden Mitsprache Interesse Information

                In vielen unserer Projekte gelingt es bereits diese Werte in Teilen erlebbar zu machen und weiter zu tragen. 

                    Uns ist jedoch bewusst, dass es ein langer Weg ist diese Grundgedanken stets begleitend mitzudenken

                                                                   und ein noch weiterer Weg auch danach zu handeln.

                                                                                                         Wir arbeiten daran!